Rechtsanwältin Katharina Kroll informiert am 22. Januar 2015, 19 Uhr, im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit Visionen e.V.  zu den Themen „Gesetzliche Erbfolge“ und „Testament und Erbvertrag“.

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Und was kann ich testamentarisch alles regeln? Wer beerbt mich, wenn ich gar nichts regele? Entsprechen die gesetzlichen Vorgaben meinem letzten Willen? Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches mit häufig unerwünschten Folgen ein, unabhängig davon, ob ein großes Vermögen oder nur wenige Habseligkeiten vererbt werden sollen.

Eigene Vorstellungen des Erblassers im Hinblick auf seine Erben, die Absicherung des Ehepartners, den Ausschluss bestimmter Personen von der Erbfolge, gesellschaftsvertragliche Regelungen und vieles mehr können hingegen in einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) berücksichtigt werden.

Nach einer Einführung in die Grundlagen des Erbrechts werden verschiedene Fallkonstellationen erörtert. Zudem gibt Rechtsanwältin Katharina Kroll wichtige Hinweise zu den Möglichkeiten im Rahmen der Testamentsgestaltung. Erbschaftsteuerliche Fragen werden dabei ebenso berücksichtigt, wie Ausführungen zum Pflichtteilsrecht.

Zahlreiche Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Rechtsanwältin Katharina Kroll ist mit ihrem Büro mitten im Kreuzviertel ansässig und schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Dazu gehören sowohl die individuelle Nachlassplanung zu Lebzeiten als auch die Betreuung und Unterstützung nach dem Erbfall.

Anschließend ist Zeit zum Austausch und Netzwerken. Um Anmeldung wird gebeten: schiwy@visionen-ev.de
Ort: Katharina Kroll, in der Kanzlei im Kreuzviertel, Coerdeplatz 12, Münster, www.juslink.de

 

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